AGB - Haus Mehrblick

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ferienhaus "Haus Mehrblick"


1. Vertragsschluss
Die vorläufige Reservierung des Ferienhauses durch mündlichen oder schriftlichen Kontakt zwischen Gast und Vermieter bedarf einer schriftlichen Bestätigung, um für beide Seiten verbindlich zu sein. Der Beherbergungsvertrag wird mit unterzeichneter schriftlicher Buchungsbestätigung des Gastes und Zahlung der vereinbarten Anzahlung gemäß Mietvertrag rechtsgültig.
 
2. Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/ Mietvertrag werden 50% des dort genannten Mietpreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung ist innerhalb 
von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung/ Mietvertrag zu überweisen und wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Mit Leistung der Anzahlung erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Geht die Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtmietpreises nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung beim Vermieter ein, kann das Ferienhaus anderweitig, ohne weitere Nachfrage, vergeben werden. Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage (Gutschrift beim Vermieter) - ohne neuerliche Aufforderung - vor Reiseantritt auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungsdatum und Anreise weniger als 14 Tage liegen, 
ist der Mietpreis vor Belegung des Ferienhauses in voller Höhe zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Mietpreis enthalten sind alle pauschal berechneten Nebenkosten.
 
3. Rücktritt durch den Mieter                                                                                              
Tritt der Mieter nach erfolgter Buchung vom Vertrag zurück und kann das Ferienhaus vom Vermieter nicht anderweitig vergeben werden, 
besteht eine Schadensersatzpflicht des Mieters in Höhe von 50 % (Stornierung bis 21. Tag vor Anreise) bzw. 80% (Stornierung ab 20. Tag 
vor Anreise) des Gesamtmietpreises für die nicht vermietbare Zeit. Gründe für die Stornierung sind unerheblich. Es wird der Abschluss einer Reisekosten-Rücktritts-Versicherung empfohlen. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben das nicht in Anspruch genommene Ferienhaus anderweitig zu vermieten und wird das dadurch Ersparte auf den Gesamtmietpreis anrechnen. Eine eventuelle Beweislast liegt beim Mieter. 
Sollte der Mieter vorzeitig das Mietverhältnis beenden, besteht kein Erstattungsanspruch.
 
4. Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle eines Rücktritts durch den Vermieter, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. Unfall oder 
Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung 
auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für 
Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ebenfalls kann ein Rücktritt seitens des Vermieters erfolgen, sofern der vereinbarte
Mietzins nicht vor Reiseantritt vollständig gezahlt wurde. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer
Frist erfolgen, wenn der Mieter sich schwerwiegend vertragswidrig verhält, sodass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. 
 
5. Pflichten
Der Vermieter verpflichtet sich am Anreisetag das Haus ab 16:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Die Anreise kann zwischen 16:00 und 
19:00 Uhr erfolgen. Am Abreisetag wird der Mieter das Ferienhaus dem Vermieter/ Verwalter bis spätestens 11:00 Uhr geräumt und im
sauberen Zustand persönlich übergeben, ebenso wird er bis spätestens 11:00 Uhr die ihm zur Verfügung gestellten Schlüssel zurückgeben.
Der Preis für die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten. Trotzdem verpflichtet sich der Mieter, die Wohnung bei der Abreise besenrein und
in ordentlichem, sauberen Zustand zu hinterlassen. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des
Mieters und nicht in der Endreinigung enthalten. Der Müll ist zu entsorgen.
Der Mieter behandelt das Haus und sein Inventar sowie den Garten mit Pool sorgfältig. Entstandene Schäden am Haus oder am Inventar 
sowie am Garten/ Swimmingpool, die der Mieter, sein Haustier oder seine Mitreisende verursacht haben, sind vom Mieter zu ersetzen
bzw. der Vermieter ist berechtigt, diese auf Kosten des Mieters zu ersetzen. Bitte geben Sie entstandene bzw. festgestellte Schäden 
sofort beim Vermieter an. Kommt es aufgrund der von dem Mieter verursachten Beschädigungen des Inventars des Ferienhauses  zur Einschränkung der Weitervermietbarkeit, hat der Mieter  den dadurch entstehenden Schaden dem Vermieter zu ersetzen.
Der Mieter verpflichtet sich, darauf zu achten, dass die Haustiere im Ferienhaus sich nur auf dem Boden aufhalten und auf keine 
Gegenstände (z.B. Couch, Stühle, Betten) gehen. "Hinterlassenschaften" des Haustieres im Garten sind zu entfernen.
Alle vom Vermieter bereit gestellten Dinge, wie z.B. Fahrräder, Swimmingpool etc. werden vom Mieter auf eigene Gefahr genutzt. Eine 
Haftung durch den Vermieter ist ausgeschlossen, ebenso ist die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen für Schäden aus Feuer, Diebstahl und Unfall. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch 
höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
Für Nichtschwimmer und Kleinkinder gilt: Der Swimmingpool darf  n u r  mit ausreichender Schwimmhilfe (z.B. Schwimmflügel) u n d  in Begleitung eines erwachsenen Schwimmers betreten werden.
Der Mieter gewährleistet die Rücksichtnahme auf die Nachbarn und achtet darauf, Lärm und Geruchsbelästigungen zu vermeiden. 
Der Mieter verpflichtet sich, beim Verlassen des Hauses, alle Fenster und Türen zu schließen. Das Rauchen im Ferienhaus ist nicht erlaubt.
 
Das Ferienhaus wird ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet. Nutzungsberechtigt während der Mietzeit sind ausschließlich
die im Mietvertrag namentlich aufgeführten Personen. Eine Erhöhung der Personenanzahl - auch nur vorübergehend oder stundenweise - ist
nur zulässig bei ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters und Zahlung eines Aufpreises nach Absprache im Voraus.
Bei Zuwiderhandlungen besteht seitens des Vermieters das Recht, das Mietverhältnis sofort zu beenden, ohne Rückerstattung des Mietzinses.
 
6. Schließanlage zur Türöffnung
Der Mieter ist nicht befugt, weitere Schlüssel für das Ferienhaus anzufertigen. Beim Auszug hat der Mieter alle ihm übergebenen Schlüssel 
wieder abzugeben. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das Ferienhaus mit einer Schließanlage ausgestattet ist. Sofern ein Schlüssel verloren oder gestohlen wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs durch Unberechtigte (Diebe, 
Einbrecher) besteht. Im Interesse der Sicherheit muss deshalb in solchen Fällen die Schließanlage ersetzt oder geändert werden. 
Systembedingt sind dabei auch alle Schlüssel auszutauschen und die dafür anfallenden Kosten sind vom Mieter zu tragen. Der Mieter 
verpflichtet sich, jeden Schlüsselverlust unverzüglich dem Vermieter zu melden.
 
7. Internetnutzung / Telefon
Der Vermieter betreibt in seinem Ferienhaus einen Internetzugang über WLAN. Er stellt dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes
im Ferienhaus den WLAN-Zugang zum Internet zur alleinigen Nutzung unentgeltlich zur Verfügung. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die 
Nutzung des WLANs zu gestatten. Sämtliche Zugangsdaten (Benutzername etc.) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt 
und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. 
Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Der Gast ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht 
einzuhalten. Bei Internetnutzung verpflichtet sich der Mieter die gesetzlichen Regelungen zum Schutze des Urheberrechtes zu beachten. 
Er stellt den Vermieter von etwaigen Ansprüchen der Rechteinhaber frei.
Die Nutzung des Telefons ist innerhalb des deutschen Festnetzes, mit Ausnahme von Sonderrufnummern, im Mietpreis inbegriffen. 
Alle weiteren Telefonverbindungen sind kostenpflichtig. Zu diesem Zweck werden die Verbindungen erfasst und entsprechend in 
Rechnung gestellt.
 
8. Anerkennung der AGB
Mit der Anzahlung des Mietpreises erkennt der Mieter die AGBs an.
 
9. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen von 
der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bedingungen.
 
10. Gerichtsstand
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen; Gerichtsstand ist Emmerich am Rhein.     
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